Das Zweitwohnungsgesetz in der Schweiz
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- 11. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 31. Jan.
Was Käufer von Ferienimmobilien unbedingt wissen müssen

Der Kauf einer Ferienimmobilie in der Schweiz ist für viele ein lang gehegter Traum. Gerade in den Alpen ist die Nachfrage hoch – gleichzeitig gelten jedoch besondere gesetzliche Regelungen. Eine der wichtigsten ist das Zweitwohnungsgesetz (ZWG). Wer eine Ferienimmobilie kaufen möchte, sollte dessen Auswirkungen genau kennen, um Fehlentscheide zu vermeiden.
Was ist das Zweitwohnungsgesetz?
Das Zweitwohnungsgesetz wurde 2012 durch eine Volksabstimmung beschlossen und regelt den Bau und die Nutzung von Zweitwohnungen in der Schweiz. Ziel ist es, die Zersiedelung einzudämmen und den Charakter von Gemeinden mit hohem Ferienwohnungsanteil zu schützen.
Kernpunkt des Gesetzes:
In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 % dürfen grundsätzlich keine neuen Zweitwohnungen mehr gebaut werden.
Welche Gemeinden sind betroffen?
Betroffen sind vor allem:
alpine Tourismusgemeinden
klassische Ferienorte
viele Regionen in Graubünden, Wallis, Berner Oberland und Tessin
Ob eine Gemeinde unter das Zweitwohnungsgesetz fällt, kann öffentlich eingesehen werden. Für Käufer ist dies eine zentrale Abklärung vor dem Kauf.
Was gilt als Zweitwohnung?
Als Zweitwohnung gilt eine Immobilie, die:
nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird
nicht dauerhaft von einer Person mit Erstwohnsitz in der Gemeinde bewohnt wird
Ferienwohnungen und Chalets zählen in der Regel als Zweitwohnungen, sofern sie nicht dauerhaft bewohnt oder vermietet werden.
Darf man in betroffenen Gemeinden noch kaufen?
Ja – aber nicht jede Immobilie.
Kauf möglich ist:
Bestehende Zweitwohnungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes rechtmässig erstellt wurden
Objekte mit sogenanntem Bestandesrecht
Immobilien, die explizit als Zweitwohnung bewilligt sind
Kauf nicht möglich ist:
Neubauten, die nicht als Erstwohnung oder touristisch bewirtschaftete Unterkunft konzipiert sind
Umnutzungen von Erst- zu Zweitwohnungen ohne Bewilligung
Nutzungseinschränkungen für Käufer
Beim Kauf einer Ferienimmobilie sind folgende Punkte besonders wichtig:
1. Eigennutzung
Viele bestehende Zweitwohnungen dürfen weiterhin privat genutzt werden. Die Nutzung ist jedoch an die bestehende Bewilligung gebunden.
2. Vermietungspflicht
Einige Objekte unterliegen einer touristischen Nutzungspflicht, z. B.:
Pflicht zur Kurzzeitvermietung
eingeschränkte Eigennutzung
Verwaltung durch eine Vermietungsorganisation
Diese Auflagen können die Nutzung stark beeinflussen.
Umbauten und Erweiterungen
Umbauten sind in vielen Fällen möglich, jedoch:
keine Erweiterung der Wohnfläche, wenn dadurch eine neue Zweitwohnung entsteht
Renovationen und zeitgemässe Anpassungen sind meist erlaubt
jede bauliche Massnahme muss geprüft und bewilligt werden
Gerade bei älteren Ferienimmobilien ist eine sorgfältige Abklärung entscheidend.
Auswirkungen auf den Wert einer Ferienimmobilie
Das Zweitwohnungsgesetz hat den Markt nachhaltig verändert:
Knappheit bestehender Zweitwohnungen
In vielen Regionen stabile oder steigende Preise
Gute Objekte mit klarer Bewilligung sind besonders gefragt
Für Käufer bedeutet dies:
Rechtlich saubere Objekte haben langfristig eine hohe Wertstabilität.
Typische Fehler beim Kauf vermeiden
Käufer sollten insbesondere vermeiden:
Kauf ohne Prüfung der Bewilligung
Annahmen zur freien Nutzung ohne schriftliche Bestätigung
Unterschätzung von Vermietungspflichten
Vertrauen auf mündliche Zusagen
Eine rechtliche und fachliche Prüfung vor Vertragsabschluss ist unerlässlich.
Fazit: Gut informiert kaufen
Das Zweitwohnungsgesetz schränkt den Markt ein, schafft aber auch Klarheit und Wertstabilität. Für Käufer von Ferienimmobilien gilt: Wer die Regeln kennt und sorgfältig prüft, kann weiterhin attraktive Objekte erwerben.
Eine professionelle Begleitung hilft, rechtliche Risiken zu vermeiden und die passende Immobilie zu finden – insbesondere in Gemeinden mit hohem Ferienwohnungsanteil.



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